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26.05.2023
Maskenpflicht während der Infekt-Sprechstunden
In unseren Praxisräumen besteht eine Maskenpflicht (FFP2/KN95) ab sofort nur noch während der Infekt-Sprechstunden, diese finden nur als Termin-Sprechstunden statt.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren ist ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Maske korrekt tragen, also Mund und Nase permanent bedeckt sind. Bringen Sie sich bitte Ihre Maske mit.
Auch außerhalb der Infekt-Sprechstunden empfehlen wir in den Praxisräumen weiterhin das freiwillige Tragen einer Maske, da in Arztpraxen noch immer ein höheres Infektionsrisiko als an anderen öffentlichen Orten besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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